Stand: 2016

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Umwelt- & Verbraucherschutz: CETA & TTIP

Seit den 2010er Jahren haben Bürgerrechtler und umweltpolitisch interessierte Bürger auf beiden Seiten des Atlantiks ein Thema: CETA und TTIP. Von mehr Arbeitsplätzen und Ersparnissen durch fallende Handelsschranken ist in diesem Zusamenhang die Rede, aber auch von "Chlorhühnchen", Gen-manipulierten Lebensmitteln,eingeschränkter Souveränität und Demokratieabbau. Doch was verbirgt sich hinter den Abkürzungen und Schlagwörtern?

1. Was ist CETA, was ist TTIP?

CETA und TTIP sind keine klassischen Freihandelsabkommen: Sie sollen nicht vorrangig Zölle und Handelsschranken abschaffen, die es ohnehin kaum noch gibt; ihr vorrangiges Ziel ist vielmehr der Abbau "nicht-tarifärer Handelshemmnisse". Handelshemmnisse können alle Bestimmungen sein, die lästig bzw. dem eigenen Profit abträglich sind: Verbraucherschutz, Kennzeichnungspflicht, Datenschutz, Arbeitnehmerrechte etc. Um solche Hemmnisse aus dem Weg zu räumen, können private US-Konzerne dann vor privaten Schiedsgerichten angeblich souveräne europäische Staaten verklagen, wenn sie mit demokratisch entstandenen Gesetzen ihre Gewinne schmälern. Die Urteile fällen keine unabhängigen, nur dem Gesetz verpflichteten Richter, sondern von den Konzernen ausgewählte Wirtschaftsanwälte. Die von den Schiedsgerichten verhängten Schadensersatzzahlungen könnten Staaten wirtschaftlich ruinieren. Die folgenden Aspekte sollte jeder Verbraucher kennen:

2. Gefahren

Das geplante Abkommen birgt für Verbraucher, Patienten, Arbeitnehmer, Nutztiere und nicht zuletzt Natur und Umwelt viele Gefahren:

3. Undemokratische Verhandlungen

Die Verhandlungen finden statt zwischen der EU-Kommission, vertreten durch die Handelskommissarin Cecilia Malmström, und dem US-Handelsministerium. In der EU haben weder die Mitgliedsstaaten noch die anderen EU-Kommissare noch die Abgeordneten des Europaparlamentes und der nationalen Parlamente Einblick in die meisten Verhandlungsdokumente. Auf massiven öffentlichen Druck hin stellt die EU-Kommission inzwischen einige ihrer Verhandlungspositionen online; allerdings weigert sich die US-Seite, dasselbe zu tun. Deshalb bleibt ungewiß, wo mögliche Kompromißlinien liegen werden. Da beide Verhandlungspartner eine "Paketlösung" – also einen Kuhhandel – anstreben, wird die EU-Kommission massive Zugeständnisse machen müssen, soll das Abkommen jemals unterschriftsreif werden.

Dagegen haben einige hundert Industrielobbyisten exklusiven Zugang und die Möglichkeit, ihre Interessen direkt in den Vertrag zu diktieren. Ziel der Verhandlungs-Elite ist es, die Verhandlungen geheim abzuschließen und den demokratisch gewählten Vertretungen der Bürger dann nur noch die Wahl zwischen Zustimmung und Ablehnung zu lassen. Die EU-Kommission und die US-Regierung halten die wichtigsten Verhandlungsdokumente geheim. Die Verhandlungsrunden finden jeweils an geheim gehaltenen Orten statt. Das Versprechen transparenter Verhandlungen ist so eine leere Hülse. Die EU-Kommission hat ein beratendes Kommitee eingerichtet, das die Verhandlungen begleiten soll. In ihm sollen neben sieben Industrievertretern zwei handverlesene Vertreter von Umweltschutzverbänden, zwei von Gewerkschaften, einer von Transparenz-Organisationen sitzen. Die bisher veröffentlichten Protokolle der Sitzungen zeigen, dass über Belanglosigkeiten geredet wurde, nicht über die wirklich kritischen Fragen. Und auch diesem Komitee werden voraussichtlich keine Vertragstexte zugänglich gemacht, genauso wenig wie dem Europaparlament. Wenn Abgeordnete oder die wenigen ausgewählten Vertreter der Zivilgesellschaft Verhandlungsunterlagen sehen dürfen, dann nur in speziellen Leseräumen. Sie sind zu Stillschweigen verpflichtet, dürfen also ihr Wissen nicht mit Experten und vor allem nicht mit uns Bürger/innen teilen.

4. Arbeitsplätze

Die Europäische Kommission rechnet, gestützt auf eine Studie des Centre for Economic Policy Research (CEPR 2013), für das Jahr 2027 mit einem Wachstum des realen Einkommens der EU von bis zu 0,48 Prozent. Das bedeutet pro Jahr ein Wachstum von 0,048 Prozent, also unter der Nachweisgrenze. Die Kommission schließt Anpassungseffekte zwar nicht aus, gesamtwirtschaftlich sollen jedoch Beschäftigungsgewinne und Lohnzuwächse überwiegen. Schon diese positiv gefärbte Schätzung geht also von einem äußerst geringen wirtschaftlichen Nutzen in sehr ferner Zukunft aus.
    Nicht berücksichtigt sind dabei mögliche negative Effekte. Diese untersucht eine Studie der Tufts University. Ergebnis: Es droht der Verlust von fast 600.000 Jobs in Europa, das Bruttoinlandsprodukt wird ebenso sinken wie die Lohnquote (der Anteil der Beschäftigten am erwirtschafteten Wohlstand). Ferner droht eine wachsende Instabilität der Finanzmärkte.

Durch TTIP droht eine Ausweitung niedrig entlohnter Beschäftigung, zunehmende Einkommensungleichheit, verschärfte Sparpolitik der öffentlichen Haushalte und eine geringere Tarifbindung. Privatisierungen, Ausgliederungen und Deregulierung vor allem im Dienstleistungsbereich können einfach genutzt werden, um Niedriglohn-Jobs zu schaffen. Weil sie anständig bezahlte Jobs mehr und mehr verdrängen, wirkt sich das auf das allgemeine Lohnniveau und damit auf die „Normalarbeitsverhältnisse“ aus.

5. Kompetenzen

Damit der Vertrag in Kraft tritt, müssen das Europaparlament und die Europäischen Regierungen ihm auf jeden Fall zustimmen. Strittig ist, ob der Vertrag außerdem in jedem Mitgliedsstaat ratifiziert werden muß: Die EU-Kommission möchte dieses Abkommen allein auf europäischer Ebene durchsetzen und die nationalen Parlamente außen vor lassen! Dagegen regt sich in den Mitgliedsstaaten berechtigter Widerstand. Wenn die EU-Kommission nicht einlenkt, ist eine Klage vor dem EuGH wahrscheinlich. Ist für das Zustandekommen des Vertrages die Ratifizierung in den Mitgliedsstaaten nötig, müssen darüber in der Regel die nationalen Parlamente abstimmen; möglich sind aber auch jeweils Volksentscheide in Mitgliedsländern. Wird der Vertrag von nur einem EU-Staat nicht ratifiziert, ist er gescheitert. In Deutschland hängt vom Inhalt des endgültigen Vertrages ab, ob nur der Bundestag oder auch der Bundesrat zustimmen muß.

6. Konzernklagen

In vielen Handelsverträgen gibt es mittlerweile so genannte Investitionsschutzklauseln ("Investor-State Dispute Settlement"). Sie erlauben ausländischen Konzernen, vor einem "Schiedsgericht" zu klagen, wenn es seine Gewinnerwartung durch politische Entscheidungen eines Staates gefährdet sieht. Solch ein "Schiedsgericht" ist kein Gericht im herkömmlichen Sinne, es besteht ausschließlich aus Wirtschaftsanwälten, die in einem Prozeß die Rolle des Kläger-Anwalts, im nächsten Verfahren die Rolle des Anwalts der Beklagten, und in einem anderen Fall die Rolle des Richters übernehmen. Es gibt keine Befangenheitsregeln und keine Berufungsmöglichkeit, weshalb ein kleines exklusives Gremium hochspezialisierter Juristen im Interesse zahlungskräftiger Mandanten Urteile über Entschädigungen in Milliardenhöhe fällen kann! Die Verhandlungen sind nicht öffentlich, nicht einmal die Urteile und die Klageschriften werden komplett veröffentlicht. Die beteiligten Anwälte kassieren Honorare in Millionenhöhe.
    Mit TTIP verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten zugleich, Entschädigungen durchzusetzen, die den klagenden Unternehmen zugesprochen wurden. Falls Staaten nicht bereit oder in der Lage sind zu bezahlen, können Währungsreserven und Staatseigentum gepfändet werden.
    Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Klagen vor solchen Schiedsgerichten ständig an, ebenso die Summen der zugebilligten Entschädigungen. Am klagefreudigsten sind US-Investoren mit bisher 123 Klagen, es folgen die Niederlande mit 50, Großbritannien mit 30 und Deutschland mit 27 Klagen. Eine neue Studie der London School of Economics hat jetzt (wie auch schon eine ältere Studie der Heinrich-Böll Stiftung) nachgewiesen, dass für Investorenklagen kein Bedarf bestehe. Es gebe keine Schutzlücke für ausländische Investoren. In den von der Kommission angebrachten Fällen, bei den InvestorInnen Schwierigkeiten in den USA hatten, hätte ein Investor-Staat-Klagemechanismus auch nicht geholfen.

Stand: 2022

7. Die Ratifizierung

Am 1.12.2022 hat der Deutsche Bundestag das CETA-Abkommen ratifiziert, angeblich nach einigen Korrekturen auch zugunsten des Umweltschutzes. Ausschlaggebend für die Einigung zu diesem Zeitpunkt war, wie verlautete, ein neues, sachfremdes Argument: Die westlichen Staaten würden angesichts der russischen Aggression gegen die Ukraine und des chinesischen Vormachtstrebens so enger zusammenrücken. CETA war bereits seit 2017 vorläufig in Kraft, und noch haben es nicht alle Staaten ratifiziert; solange die Zustimmung eines Staates ausleibt, gilt das Abkommen weiterhin nur in Teilen. Umstritten ist weiterhin das System zur Beilegung von Streitigkeiten: Kritiker befürchten, daß Unternehmen über demokratisch nicht legitimierte Schiedsgerichte Staaten verklagen und so ihnen nicht genehme nationale Gesetze verhindern. Zwar wurden die ursprünglich in CETA vorgesehenen privaten Schiedsgerichte mittlerweile durch einen permanenten Investitionsgerichtshof mit professionellen Richtern ersetzt, auch dieser stellt aber eine überstaatliche Sondergerichtsbarkeit für Investoren dar, welche die Souveränität und Unabhängigkeit gewählter nationaler Regierungen, Parlamente und Gerichte aushebelt.
    Die Verhandlungen mit den USA über das ebenfalls hochumstrittene TTIP-Abkommen liegen seit der Präsidentschaft von Donald Trump auf Eis; sie wurden seit Amtsantritt von Joe Biden nicht wieder aufgenommen.


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