10 Verhaltensregeln für den verantwortungsbewußten Naturfotografen

Wer sich in die Natur begibt, um wildlebende Tiere zu beobachten oder zu fotografieren, benötigt sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Erfahrung: Er muß seine Kameratechnik beherrschen und das Gelände kennen, die typischen Verhaltensweisen der Tiere und ihre Gewohnheiten und das Verhalten des erfolgreichen Pirsch- und Ansitz-Fotojägers, und er muß Erfindungsgeist beweisen. Zuallererst aber sollte er (bzw. sie) ein wahrer Freund der Natur sein und sein Vorhaben nie auf Kosten ihrer Geschöpfe und auch nicht seiner Mitmenschen zu verwirklichen trachten. In Anlehnung an die "Zehn Grundregeln für den verantwortungsbewußten Naturfreund" ("Beobachten ja – stören nein", s. u.) des Deutschen Bundes für Vogelschutz (DBV, heute: NABU) seien dem Vogelfreund und -beobachter die folgenden 10 Verhaltensregeln ans Herz gelegt:

Fotograf mit 400 mm Tele
Als es Autofokus noch nicht gab: Fotograf mit Spiegelreflexkamera & Novoflex-Schnellschußobjektiv

1. Grundsätzlich: Vorrang für den Naturschutz
Das Interesse des Naturfreundes, Tiere und Pflanzen zu fotografieren, rechtfertigt nicht, diese zu stören bzw. zu zerstören. Vögel z. B. darf man keinesfalls an ihren Brut-, Nahrungs- oder Ruheplätzen beunruhigen, man meide also vor allem dichte Vegetation (z. B. Schilfgürtel), Kiesinseln und Uferflächen von Seen und Flüssen. Gute Aufnahmen (und Beobachtungen) lassen sich vom Wege aus oft sogar besser machen, da die Tiere an Spaziergänger und Wanderer dort gewöhnt sind.

2. Im Zweifel für den Artenschutz
Eine Erkundung im Gelände setzt großes Fachwissen voraus, das aber die meisten Naturfreunde und Hobbyfotografen nicht haben. Man müßte z. B. die Fluchtdistanz der einzelnen Vogelarten und ihre Brutplätze genau kennen, um sie nicht zu stören. Also keine eigenmächtigen Experimente! Vogelschutzgebiete z. B. betrete man nur unter sachkundiger Führung und mit Erlaubnis. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in § 20f z. B. "wildlebende Tiere der vom Aussterben bedrohten Arten an ihrer Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören".

3. Keine selbstverliehenen Sonderrechte
Die Natur- und Artenschutzgesetze und -verordnungen gelten grundsätzlich für alle, auch für selbsternannte Tierforscher und -filmer und auch für die Mitglieder der Naturschutzverbände – es sei denn, daß diese das betreffende Gebiet offiziell betreuen!

4. Vorbildliches Verhalten
Der Naturfreund – ob Spaziergänger, Fotograf oder Mitglied eines Naturschutzvereins – sollte seinen Mitmenschen stets ein Beispiel geben für rücksichtsvollen Umgang mit der Natur; und Zeitgenossen, die sich nicht an die Regeln halten, sollte man durchaus deswegen ansprechen. Das liegt auch im eigenen Interesse: In einer geschädigten Natur gibt es nicht mehr viel zu beobachten und zu fotografieren!

5. Betreten nur mit Erlaubnis
Naturflächen sind kein Jedermannsland, wo man tun kann, was man will: Fremde Grundstücke sind nur mit Erlaubnis des Besitzers bzw. der zuständigen staatlichen Stelle zu betreten. Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ansitz-"Jagd" schafft sich der Naturfotograf, der sich gleich ein günstig gelegenes Fotorevier pachtet oder gar kauft. Angebote finden sich in Tageszeitungen.

6. Erst informieren, dann fotografieren
Ein Naturschutzgebiet (z. B.) aufs Geratewohl zu besuchen, ist weder dem Naturschutz noch dem Fotoglück dienlich. Man erkundige sich also, ob bzw. wann und wo ein Besuch erlaubt und ohne Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt möglich und sinnvoll ist. Ansprechpartner sind Parkverwaltungen, Behörden, Revierinhaber, Naturschutzverbände etc.

7. Entdeckungen nicht publik machen
Wer bei seinen Exkursionen das Glück hatte, den Brutplatz einer seltenen Vogelart oder andere Standorte seltener Arten zu entdecken, sollte deshalb nicht gleich Freunde und Bekannte an seinem Glück teilhaben lassen – für die betroffene Tier- oder Pflanzenart könnte die Neugier anderer Menschen ein großes Unglück bedeuten.

8. Dokumentation für den Naturschutz
Ungewöhnliche Entdeckungen sollten unbedingt fotografisch (falls möglich) und durch genaue Aufzeichnungen über Ort und Zeit und weitere Einzelheiten (Umstände, Verhalten) dokumentiert werden. Interessant sind solche Notizen und Fotos für Wissenschaftler, Naturschutzverbände und -behörden: Ein ökologisch wertvolles Gebiet kann schnell z. B. in ein Industrie- oder Wohngebiet umgewandelt werden, wenn nicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Naturschutzgesetz angeordnet wird und schützenswerte Pflanzen und Tiere ausweist. Dafür ist eine wissenschaftliche Dokumentation erforderlich, zu der auch der Naturfotograf beitragen oder zumindest einen Anstoß geben kann.

9. Naturschutz auch im Ausland
Rücksicht auf unsere Natur ist natürlich nicht nur für die Schutzgebiete und schutzwürdigen Landschaften unserer eigenen Heimat lebensnotwendig, sondern auch und in erhöhtem Maße für die großen touristischen Naturattraktionen in den Alpen und an der Küste (Wattvögel!) und nicht zuletzt im Ausland. Der heutige Massentourismus ist nur dann noch verantwortbar, wenn sich der Natur- und Fotofreund auch in den Feriengebieten strikt an die Regeln des Naturschutzes hält!

10. Selbstbeschränkung aus Verantwortung
Der Tierfotograf ist trotz modernster Kameratechnik meist darauf angewiesen, sich dem "Objekt" mehr zu nähern als der bloße Beobachter, der mit einem guten Fernglas oder Spektiv auch aus großer Entfernung noch zu seinem "Recht" kommt. Deshalb sollte sich der Fotograf Aufnahmen von Arten der "Roten Liste" sowie von Vögeln am Nest grundsätzlich "verkneifen" – Bilddokumente davon gibt es in den Archiven ohnehin genug!


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